Leitbild

Präambel

Die am Schulleben Beteiligten (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern) geben sich folgendes Leitbild.
Die Leitgedanken dieser Vereinbarung beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit im Rahmen der Aufgabenverteilung nach dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg.
Dies bedeutet: „Wir verhalten uns so, wie wir es von anderen erwarten.“

I. Allgemeiner Teil

1. Wir kooperieren als Erziehungs- und Lerngemeinschaft und tragen durch gemeinsames Engagement und Leistungsbereitschaft zu erfolgreichem Arbeiten und einer positiven Schulatmosphäre bei.

2. Wir fühlen uns folgenden Werten verpflichtet:
• Gegenseitiger Achtung und freundlichem Umgang
• Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortlichkeit
• Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Vertrauen
• Hilfsbereitschaft und dem Willen zur Kooperation

3. Wir gehen so verantwortlich und achtsam mit unserem Lebensraum Schule um, dass sich alle darin wohl fühlen können.

II. Selbstverpflichtung

a. für Schülerinnen und Schüler

1. Wir gehen tolerant und respektvoll mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft um und enthalten uns bei Konflikten physischer und verbaler Gewalt.

2. Wir sind uns unserer Mitwirkungsmöglichkeiten bewusst und beteiligen uns aktiv an der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens.

3. Wir betrachten die Lernangebote als Zukunftschance und nehmen sie verantwortungsvoll wahr.

b. für Lehrerinnen und Lehrer

1. Wir pflegen einen freundlichen, kooperativen und respektvollen Umgang miteinander und sind durch unser Engagement Vorbild für unsere Schüler.

2. Wir erziehen zu eigenverantwortlichem Lernen und stellen hierfür Lernstrategien zur Verfügung.

3. Wir nehmen an den Aktivitäten der Schulgemeinschaft teil, um SchülerInnen, KollegInnen und Eltern unsere Wertschätzung zu zeigen und ihre Arbeit zu unterstützen.

c. für Eltern

1. Wir erziehen unsere Kinder so, dass sie in der Lage sind, dem Zusammenleben in einer Gemeinschaft gerecht zu werden.

2. Wir pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern.

3. Wir zeigen unser Interesse an der Schulgemeinschaft und den Leistungen unserer Kinder und informieren uns über unsere im Schulgesetz festgelegten Rechte und Pflichten.