Neu­re­ge­lung Abson­de­rung ab 4. Mai 2022

Lie­be Schüler*innen, lie­be Kolleg*innen, lie­be Eltern,

das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um teilt heu­te zur Neu­re­ge­lung der Abson­de­rung im Fall einer Coro­na-Infek­ti­on mit:

„Posi­tiv auf das Coro­na-Virus getes­te­te Per­so­nen müs­sen sich wei­ter­hin sofort nach Kennt­nis des posi­ti­ven PCR- oder Schnell­test­ergeb­nis­ses in Abson­de­rung bege­ben. Künf­tig beträgt die Iso­la­ti­on für die­se Per­so­nen im Regel­fall nur noch fünf Tage. Nach die­sem Zeit­raum endet die Iso­la­ti­on, sofern die Betrof­fe­nen min­des­tens 48 Stun­den kei­ne Krank­heits­sym­pto­me (z. B. Hus­ten oder Fie­ber) haben. Tre­ten wei­ter Krank­heits­sym­pto­me auf, muss die Iso­la­ti­on fort­ge­setzt wer­den. Sie endet dann spä­tes­tens (wie bis­her) nach zehn Tagen. Ein nega­ti­ver Test ist nicht mehr nötig, um die Iso­la­ti­on zu been­den.

Für Per­so­nen, die engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­ten, ins­be­son­de­re Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, besteht nun unab­hän­gig von ihrem Impf- und Immun­sta­tus kei­ne Abson­de­rungs­pflicht mehr. Es wird die­sen Per­so­nen aber emp­foh­len, für einen Zeit­raum von zehn Tagen nach dem letz­ten Kon­takt zur posi­tiv getes­te­ten Per­son, Kon­tak­te zu ande­ren Per­so­nen zu redu­zie­ren und die all­ge­mei­nen Schutz­maß­nah­men ein­zu­hal­ten.

Dies bedeu­tet, dass z.B. eine Schü­le­rin bzw. ein Schü­ler oder eine Lehr­kraft, in deren häus­li­chen Umfeld eine Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus auf­ge­tre­ten ist, sich nicht mehr in Abson­de­rung bege­ben muss, son­dern regu­lär am Schul­be­trieb teil­neh­men kann.

Blei­ben Sie/bleibt gesund!

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Joa­chim Phil­ipp; Schul­lei­ter