Trotz Blitz­eis-Vor­her­sa­gen: Regu­lä­rer Unter­richt am 17. Janu­ar

Lie­be Eltern, Kolleg:innen und Schüler:innen,

Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um teilt für mor­gen mit:

Für Baden-Würt­tem­berg sind am Mitt­woch, 17. Janu­ar 2024, Glatt­eis und Blitz­eis vor­her­ge­sagt. Dies kann sich auch auf Ver­kehr und Schul­weg aus­wir­ken. Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass den­noch die Schul­pflicht gilt und emp­fiehlt, Behin­de­run­gen nach Mög­lich­keit ein­zu­kal­ku­lie­ren.

Unge­ach­tet even­tu­el­ler Aus­wir­kun­gen auf den Ver­kehr und den Schü­ler­trans­port fin­det in Baden-Würt­tem­berg am Mitt­woch, 17. Janu­ar 2024, regu­lä­rer Unter­richt statt.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die wegen Aus­fäl­len des öffent­li­chen Nah- oder Fern­ver­kehrs nicht zur Schu­le kom­men kön­nen und nicht über alter­na­ti­ve Fahrt­mög­lich­kei­ten ver­fü­gen bzw. ein Schul­weg auf­grund der Wit­te­rungs­be­din­gun­gen unmög­lich ist, dür­fen dem Prä­senz­un­ter­richt aus­nahms­wei­se fern­blei­ben.

In die­sem Fall ist die Schu­le unmit­tel­bar dar­über zu infor­mie­ren. Schü­le­rin­nen bzw. Schü­ler gel­ten unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen als ent­schul­digt (§ 2 Absatz 1 der Schul­be­suchs­ver­ord­nung). Dies gilt auch, wenn eine Schü­le­rin oder ein Schü­ler infol­ge von Blitz­eis oder Ein­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Ver­kehr nur ver­spä­tet zum Unter­richt erschei­nen kann.