Neu­re­ge­lung Abson­de­rung ab 4. Mai 2022

Lie­be Schüler*innen, lie­be Kolleg*innen, lie­be Eltern,

das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um teilt heu­te zur Neu­re­ge­lung der Abson­de­rung im Fall einer Coro­na-Infek­ti­on mit:

„Posi­tiv auf das Coro­na-Virus getes­te­te Per­so­nen müs­sen sich wei­ter­hin sofort nach Kennt­nis des posi­ti­ven PCR- oder Schnell­test­ergeb­nis­ses in Abson­de­rung bege­ben. Künf­tig beträgt die Iso­la­ti­on für die­se Per­so­nen im Regel­fall nur noch fünf Tage. Nach die­sem Zeit­raum endet die Iso­la­ti­on, sofern die Betrof­fe­nen min­des­tens 48 Stun­den kei­ne Krank­heits­sym­pto­me (z. B. Hus­ten oder Fie­ber) haben. Tre­ten wei­ter Krank­heits­sym­pto­me auf, muss die Iso­la­ti­on fort­ge­setzt wer­den. Sie endet dann spä­tes­tens (wie bis­her) nach zehn Tagen. Ein nega­ti­ver Test ist nicht mehr nötig, um die Iso­la­ti­on zu been­den.

Für Per­so­nen, die engen Kon­takt zu einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hat­ten, ins­be­son­de­re Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, besteht nun unab­hän­gig von ihrem Impf- und Immun­sta­tus kei­ne Abson­de­rungs­pflicht mehr. Es wird die­sen Per­so­nen aber emp­foh­len, für einen Zeit­raum von zehn Tagen nach dem letz­ten Kon­takt zur posi­tiv getes­te­ten Per­son, Kon­tak­te zu ande­ren Per­so­nen zu redu­zie­ren und die all­ge­mei­nen Schutz­maß­nah­men ein­zu­hal­ten.

Dies bedeu­tet, dass z.B. eine Schü­le­rin bzw. ein Schü­ler oder eine Lehr­kraft, in deren häus­li­chen Umfeld eine Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus auf­ge­tre­ten ist, sich nicht mehr in Abson­de­rung bege­ben muss, son­dern regu­lär am Schul­be­trieb teil­neh­men kann.

Blei­ben Sie/bleibt gesund!

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Joa­chim Phil­ipp; Schul­lei­ter

Digi­ta­ler Info-Eltern­abend

Lie­be Eltern,

das Max-Born-Gym­na­si­um lädt zu einem digi­ta­len Eltern-Info­abend zum The­ma „Mein Kind, sein Smart­phone und ich“ ein.

Herz­li­che Grü­ße

Ihr Kol­le­gi­um vom Max-Born-Gym­na­si­um

Eltern­abend-Smart­phone

Elternabend-Smartphone.pdf

Infor­ma­tio­nen zum Schul­be­trieb ab dem 04. April 2022

Lie­be Schülerinnen und Schüler, lie­be Eltern,

heu­te lie­gen uns wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Schul­be­trieb ab dem 04. April 2022 vor, die ich euch/Ihnen ger­ne wei­ter­lei­te.

Mas­ken­pflicht entfällt

Auf dem gesam­ten Schulgelände und bei Schul­ver­an­stal­tun­gen gibt es kei­ne Mas­ken­pflicht mehr. Die Mas­ke ist neben dem Imp­fen der wirk­sams­te Schutz. Des­we­gen ist es selbstverständlich möglich, die Mas­ke frei­wil­lig zu nut­zen, gera­de im Hin­blick auf das aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen.

Test­pflicht gilt bis zu den Oster­fe­ri­en unverändert fort

Schülerinnen und Schüler sind wei­ter­hin zwei­mal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag zu tes­ten. Wei­ter­hin von der Test­pflicht aus­ge­nom­men sind quarantänebefreite Per­so­nen, denen zwei frei­wil­li­ge Tests pro Woche ange­bo­ten wer­den.

Hygie­ne­vor­ga­ben, Lüften und Abstand

Es wird emp­foh­len, die bis­he­ri­gen Hygie­ne­re­geln und die Vor­ga­ben zum regelmäßigen Lüften wei­ter­hin kon­se­quent zu beach­ten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulas­sen, ist nach Möglichkeit ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Die bis­he­ri­gen beson­de­ren Hygie­ne­vor­ga­ben für den Unter­richt in Gesang und an Blas­in­stru­men­ten sind nicht mehr ver­pflich­tend.

Umgang mit Coro­na­in­fek­tio­nen in der Klas­se oder Lern­grup­pe

Bei einem Infek­ti­ons­fall in einer Klas­se, Lern- oder Betreu­ungs­grup­pe, gel­ten kei­ne Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohor­ten­pflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musik­un­ter­richt ent­fal­len.

Zutritts- und Teil­nah­me­ver­bo­te

Das Zutritts- und Teil­nah­me­ver­bot ist künftig auf Per­so­nen begrenzt, die der Test­pflicht nicht nach­kom­men. Selbstverständlich haben auch abson­de­rungs­pflich­ti­ge Per­so­nen wei­ter­hin kei­nen Zutritt zur Schu­le. Dies ergibt sich bereits dar­aus, dass sie den Abson­de­rungs­ort in der Regel nicht ver­las­sen dürfen.

Abschlussprüfungen

Vor­be­halt­lich der Ent­wick­lun­gen in den nächsten Wochen, können die diesjährigen Abschlussprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt wer­den. Das bedeu­tet, dass auch die räumliche Tren­nung von immu­ni­sier­ten bzw. getes­te­ten und unge­tes­te­ten Schülerinnen und Schülern nicht mehr erfor­der­lich sein wird.

Auf­grund der nach wie vor ange­spann­ten Infek­ti­ons­la­ge ist es den­noch wich­tig, wei­ter­hin unter Beach­tung der bekann­ten Hygie­ne- und Abstands­re­geln umsich­tig vor­zu­ge­hen.

Ich wünsche euch, lie­be Schülerinnen und Schüler und Ihnen, lie­be Eltern wei­ter­hin gute Gesund­heit!

Aziz Iqbal
Stellv. Schul­lei­ter