„Und was pas­siert jetzt?” – Merk­blatt Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen

Lie­be Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen,

das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat ein Merk­blatt zu den gel­ten­den Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen erstellt. Lesen Sie mehr…

Herz­li­che Grü­ße

Joa­chim Phil­ipp

Und was pas­siert jetzt - Qua­ran­tä­ne

Merkblatt_Quarantäneregelungen.pdf

Ler­nen mit Rücken­wind Ände­run­gen

Lie­be Schü­le­rin­nen und Schü­ler, lie­be Eltern,

auf­grund Eurer/Ihrer zahl­rei­chen Anmel­dun­gen und Rück­mel­dun­gen haben wir Opti­mie­run­gen beim För­der­pro­gramm „Ler­nen mit Rücken­wind“ am MBG vor­ge­nom­men, damit mög­lichst vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler davon pro­fi­tie­ren kön­nen. Des­halb ist es auch zu neu­en Kur­sen bzw. Kurs­zeit­än­de­run­gen gekom­men. Die­se Ände­run­gen sind auf dem Bogen grün mar­kiert. Für die wei­te­re Pla­nung bit­ten wir daher um eine erneu­te Anmel­dung zu den neu­en Kur­sen bzw. den Kur­sen, bei denen sich Ver­än­de­run­gen erge­ben haben. Selbst­ver­ständ­lich kann man sich für die bereits bestehen­den Kur­se auch nach­träg­lich nach­mel­den. Kur­se, die bereits belegt sind und für die kei­ne Anmel­dung mehr mög­lich ist, sind rot gekenn­zeich­net.

Heu­te oder mor­gen erhal­ten alle Schüler*innen der Klas­sen 5-10 einen neu­en Anmel­de­bo­gen durch das Klas­sen­leh­rer­team. Schüler*innen der Kurs­stu­fe, die sich nach­mel­den möch­ten, tun dies bit­te per Ein­zel­chat bei Frau Hart­mann.

Herz­li­che Grü­ße, Euer / Ihr Pla­nungs­team des För­der­pro­gramms „Ler­nen mit Rücken­wind“

 

LmR_Anmeldebogen.pdf

Alarm­stu­fe in BW: Mas­ken­pflicht im Unter­richt

Lie­be Schüler*innen, lie­be Eltern, lie­be Kolleg*innen,

da ab mor­gen die Alarm­stu­fe in BW ein­tritt, besteht auch in den Unter­richts- und Betreu­ungs­räu­men wie­der die Pflicht zum Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schut­zes (Mas­ken­pflicht). Die Rege­lung ist allen aus der Zeit vor dem 18. Okto­ber bereits bekannt. So gel­ten auch wei­ter­hin die Aus­nah­men von der Mas­ken­pflicht, die in § 2 Absatz 3 der Coro­na­VO Schu­le genannt sind (z.B. Sport­un­ter­richt, Nah­rungs­auf­nah­me usw.). Im Frei­en, z.B. in den Pau­sen, kann die Mas­ke abge­legt wer­den, wenn der Min­dest­ab­stand von 1,5 m ein­ge­hal­ten wird.

Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des Schul­be­triebs sind nach der Coro­na-Ver­ord­nung Schu­le mit dem Ein­tritt in die Alarm­stu­fe nicht ver­bun­den. Ins­be­son­de­re gilt für den Zutritt zur Schu­le auch wei­ter­hin die 3G-Rege­lung, d.h. nicht immu­ni­sier­te Per­so­nen benö­ti­gen als Test­nach­weis einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test.

Blei­ben Sie/ bleibt gesund!

Herz­li­che Grü­ße

Joa­chim Phil­ipp