“Und was passiert jetzt?” – Merkblatt Quarantäneregelungen

Liebe Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen,

das Kultusministerium hat ein Merkblatt zu den geltenden Quarantäneregelungen erstellt. Lesen Sie mehr…

Herzliche Grüße

Joachim Philipp

Und was passiert jetzt - Quarantäne

Merkblatt_Quarantäneregelungen.pdf

Lernen mit Rückenwind Änderungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund Eurer/Ihrer zahlreichen Anmeldungen und Rückmeldungen haben wir Optimierungen beim Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ am MBG vorgenommen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler davon profitieren können. Deshalb ist es auch zu neuen Kursen bzw. Kurszeitänderungen gekommen. Diese Änderungen sind auf dem Bogen grün markiert. Für die weitere Planung bitten wir daher um eine erneute Anmeldung zu den neuen Kursen bzw. den Kursen, bei denen sich Veränderungen ergeben haben. Selbstverständlich kann man sich für die bereits bestehenden Kurse auch nachträglich nachmelden. Kurse, die bereits belegt sind und für die keine Anmeldung mehr möglich ist, sind rot gekennzeichnet.

Heute oder morgen erhalten alle Schüler*innen der Klassen 5-10 einen neuen Anmeldebogen durch das Klassenlehrerteam. Schüler*innen der Kursstufe, die sich nachmelden möchten, tun dies bitte per Einzelchat bei Frau Hartmann.

Herzliche Grüße, Euer / Ihr Planungsteam des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“

 

LmR_Anmeldebogen.pdf

Alarmstufe in BW: Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,

da ab morgen die Alarmstufe in BW eintritt, besteht auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht). Die Regelung ist allen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits bekannt. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.). Im Freien, z.B. in den Pausen, kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.

Bleiben Sie/ bleibt gesund!

Herzliche Grüße

Joachim Philipp