Alarmstufe in BW: Maskenpflicht im Unterricht
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,
da ab morgen die Alarmstufe in BW eintritt, besteht auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht). Die Regelung ist allen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits bekannt. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.). Im Freien, z.B. in den Pausen, kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
Bleiben Sie/ bleibt gesund!
Herzliche Grüße
Joachim Philipp